Haftung nach CMR
Für grenzüberschreitende Strassentransporte gilt das CMR-Übereinkommen. Die Haftung ist dort begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Bruttogewicht.
Mit eigener Erfahrung als Zolldeklarant. Diesen Service bieten wir auch Firmen an, die ihren Transport anderweitig organisieren.
Auch Fahrzeuge: Wir übernehmen die Importverzollung von Fahrzeugen, für Firmen und Privatpersonen.
Zollservice anfragenFür Sie bleibt DGL der einzige Ansprechpartner, vom Auftrag bis zur Ablieferung.
Wir übernehmen die Importverzollung von Fahrzeugen in die Schweiz, für Firmen und Privatpersonen.
Fahrzeugverzollung anfragenDamit Sie wissen, woran Sie sind. Bei Fragen zum Warenwert sprechen Sie uns vor dem Verladen an.
Für grenzüberschreitende Strassentransporte gilt das CMR-Übereinkommen. Die Haftung ist dort begrenzt auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Bruttogewicht.
Für Transporte innerhalb der Schweiz gelten das Obligationenrecht und die Allgemeinen Bedingungen von SPEDLOGSWISS.
Bei wertvoller Ware lohnt sich eine Transportversicherung zum vollen Warenwert, weil die gesetzliche Haftung begrenzt ist. Wir beraten Sie dazu.
Wir arbeiten ausschliesslich nach den Allgemeinen Bedingungen von SPEDLOGSWISS (AB SPEDLOGSWISS), neueste Fassung.